[18.03.16] Der Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat der aktuellen Form der Rundfunkabgaben Verfassungskonformität zugesprochen. Seit Anfang 2013 muss jeder Haushalt für öffentlich-rechtliche Sendeanstalten bezahlen. Dabei ist es egal, ob sich Radio oder Fernseher an der Wohnstätte befinden. Dies berichtet
heise.de.
Geklagt hatten Privatpersonen, die über keine Empfangsgeräte verfügen. Sie werden also weiterhin die 17,50 pro Monat in einen Service investieren müssen, den sie nicht nutzen wollen. Das in Leipzig befindliche Gericht wird in den nächsten Monaten auch noch über Klagen zum Rundfunkbeitrag im gewerblichen Umfeld entscheiden. Mit einer Kehrtwende ist hier wohl nicht zu rechnen.
Nun bleibt den Klägern nur noch der Gang vor das Bundesverfassungsgericht. Bereits in allen Vorinstanzen waren sie gescheitert.