[10.12.15] Im Urheberrechtsstreit um den Text des Geburtstagsständchens "Happy Birthday" lenkt der Musikverlag Warner/Chappell ein. Wenn der Richter George H. King am US District Court Central California zustimmt, können die Kläger mit einer Entschädigungszahlung rechnen. Dies berichtet
heise.
Gegen Warner/Chappell waren zwei Stiftungen vorgegangen, die sich im Erbe der ursprünglichen Autorin sehen und sich für die Copyright-Inhaber halten. In einer Klägergemeinschaft schlossen sich unter anderem Filmproduzenten an, die keine Tantiemen mehr für die Verwendung des kurzen, aber einprägsamen Liedes zahlen mochten. Bereis im September hatte ein
Gericht in Los Angeles festgestellt, dass die Lyric-Rechte wohl nie bei Warner/Chappell gelegen haben.
Ausgestanden ist das Thema für den Verleger damit noch nicht unbedingt. Einzelne Kläger können dem angestrebten Vergleich widersprechen und versuchen, in nächster Instanz höhere Ausschüttung auszuhandeln.