Gerichtsurteil: "Happy-Birthday"-Text gemeinfrei

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Gerichtsurteil: "Happy-Birthday"-Text gemeinfrei

Happy-Birthday-Text ist Allgemeingut

[25.09.15] Ein Gericht in Los Angeles hat entschieden, dass der Text des englischsprachigen Geburtstagsständchens "Happy Birthday" frei verwendbar ist. Damit verliert der Musikverlag Warner/Chappel gegen eine Klägergemeinschaft und muss auf geschätzte Zwei Millionen EUR Lizenzeinnahmen im Jahr verzichten. So berichtet es der "Hollywood Reporter".

Die Erzieherin Patty Smith Hill und ihre Schwester Mildred Hill hatten den Song gegen Ende des vorletzten Jahrhunderts kreiert. 1935 ist eine Rechtsübertragung an einen Verlag notiert. Dieses von Clayton Summy geführte Unternehmen schluckte Warner/Chappel 1988 und man ließ die Rechte an "Happy Birthday" ordnungsgemäß eintragen.

Aus dem ursprünglichen Kontrakt geht nach Ansicht des Richters aber nicht hervor, dass die Rechte an dem Liedtext mit übertragen wurden. Als Konsquenz darf das Lied nun vorläufig in Filmen und TV-Serien gesungen werden, ohne dass dafür Gebühren fällig werden. Die von den Klägern geforderte Rückzahlung bereits gezahlter Gelder bewilligte das Gericht allerdings nicht. Womöglich wird der Streit daher noch in die nächste Instanz gehen.

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