Zahnloser Presse-Leistungsschutz?

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Zahnloser Presse-Leistungsschutz?

Gute Nachrichten für Google News

[26.02.13] Die Regierungskoalition hat sich offenbar auf eine weitgehend entschärfte Version des Presseleistungsschutzes im Internet geeinigt. Wie unter anderem heise.de berichtet, sollen entgegen früheren Gesetzes-Entwürfen Teaser bis zu einer gewissen Länge explizit erlaubt werden. Dabei stützt man sich argumentativ wohl auf die gängige Rechtsauffassung, dass auch kleine Vorschaubildchen (Thumbnails) ohne Urheberrechtsabgaben genutzt werden dürfen.

Im Ergebnis wäre dies ein Sieg für Google. Der bei den Verlegern umstrittene Dienst Google News wäre damit wohl in seiner aktuellen Form oder mit wenigen Modifikationen legitimiert. Die FDP wollte sich bei der erlaubten zitierten Textlänge sogar an den beim Suchmaschinenbetreibers üblichen 160 Zeichen orientieren. Hierüber ist das letzte Wort aber noch nicht gesprochen.

Über das Gesetz zum Leistungsschutz für die Presse wird der Bundestag am Freitag entscheiden. Sollten sich die Medienberichte bewahrheiten, werden die Verlage an den auf kommerziellen News-Aggregatoren erzielten Einnahmen entweder nicht oder nur unter speziellen Voraussetzungen partizipieren. Ob die Lobby der Zeitungs- und Zeitschrifenmacher in diesem Punkt klein beigibt, bleibt abzuwarten.

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