Viele Antennenkabel ergeben kein Konzert

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Viele Antennenkabel ergeben kein Konzert

GEMA schießt manchmal übers Ziel hinaus

[18.09.15] Was hat ein Konzert mit dem Abführen des Signals einer Satellitenantenne an mehrere Empfänger zu tun? Mit dieser Frage musste sich der Bundesgerichtshof auseinandersetzen. Hintergrund ist eine Klage der GEMA.

Die Urheberrechtsverwerter witterten bei einer Schüssel, deren Signal gleich auf 343 Wohneinheiten verteilt wurde, eine Art öffentlicher Aufführung. Bei Konzerten und ähnlichen Veranstaltungen werden Tantiemen für die Autoren der aufgeführten Werke fällig. Da dank Radiokanälen und Musiksendern auch genügend GEMA-pflichtiges Material durch die Leitungen geht, wurde Schadensersatz im Umfang von mehr als 7.500 EUR verlangt.

Zum Glück folgte der BGH der verdrehten Logik der GEMA-Anwälte nicht. Die versorgten Menschen seien besondere Personen, die einer privaten Gruppe angehören. Schon das Landgericht und das Oberlandesgericht in München hatten die GEMA-Klage abgewiesen.

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