Vergütungspflicht für USB Sticks und Speicherkarten

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Vergütungspflicht für USB Sticks und Speicherkarten

Vergütungspflicht für USB Sticks sinkt

[23.06.09] Durchbruch bei den Verhandlungen zwischen Hardwarebranche und Verwertungsgesellschaften über die Höhe der Vergütungen für USB Sticks und Speicherkarten: Laut Pressemitteilung des Informationskreis Aufnahmemedien (IM) haben sich die Verhandlungspartner bereits im Mai 2009 auf die Höhe der Vergütungssätze für Speicherkarten und USB Sticks geeinigt. Danach soll für diese Speichermedien unabhängig von deren jeweiliger Kapazität in Zukunft ein Vergütungssatz von 0,10 € je Stück zu zahlen sein. Die vergleichsweise geringe Vergütungshöhe (einlagige DVD-Rs werden derzeit beispielsweise mit ca. 0,17 € vergütet) resultiert auch aus der Einigkeit der Verhandlungspartner darüber, dass Speicherkarten und USB-Sticks nur zu einem marginalen Teil für die Speicherung vergütungspflichtiger Inhalte genutzt werden. Rainald Ludewig, Vorsitzender des IM und Chefjustiziar bei Panasonic, erhofft sich von der Einigung Auswirkungen auf die noch offenen Verhandlungen über vergütungspflichtige Medien. Hierzu zählen auch CD-Rohlinge und DVD-Rohlinge, über deren Vergütungshöhe derzeit bei der Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) gestritten wird.

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