Urteil: Rapidshare soll Copyright-Verletzungen verhindern

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Urteil: Rapidshare soll Copyright-Verletzungen verhindern

Rapidshare soll Uploads filtern

[17.07.12] Rapidshare wird künftig wohl mehr Kontrolle über hochgeladene Inhalte seiner Nutzer ausüben müssen. Werden Uploads wegen Copyright-Verletzungen beanstandet, reicht es nach neuestem Urteil des Bundesgerichtshof nicht aus, diese von den Servern des Sharehosters zu entfernen. Vielmehr muss der mit mehr als 40 Millionen Nutzern weltgrößte Anbieter für Filehosting dafür Sorge tragen, dass das geschützte Werk nicht erneut hochgeladen werden.

Schon im März hatte das Oberlandgericht Hamburg das Schweizer Unternehmen dazu verdonnert, Wiederholungstaten zu verhindern. Diese Ansicht wurde nun in der höchsten Bundesinstanz bestätigt.

In einem Rechtsstreit zwischen GEMA und YouTube hatte das Langericht in Hamburg im April analog zum aktuellen Urteil entschieden, dass das Videoclip-Portal nach einmaliger Beanstandung neben der Löschung des Werks auch neue Uploads verhindern muss. Hier zeichnet sich also eine einheitliche Linie ab.

Die für die Umsetzung des Urteils notwendigen Filtersysteme sind allerdings rechtlich nicht unumstritten. Eine so weitgehende Kontrolle von Userdaten darf in der EU den Internet-Netzwerken gar nicht aufgezwungen werden, wie der Europäische Gerichtshof noch im Februar konstatiert hatte. Der EuGH sieht hier einen Konflikt mit der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr.

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