Urheberrechtsgebühren auf Drucker?

Urheberrechtsgebühren auf Drucker?
[25.01.07] Eine Klage der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) gegen namhafte Druckerhersteller zur Entrichtung von Urheberrechtsabgaben hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht abgewiesen. Dies berichtet pressetext. Die grundsätzliche Entscheidung, ob für Drucker solche Abgaben zu entrichten sind, steht jedoch derzeit beim Bundesgerichtshof an. Die VG Wort argumentiert, dass mit den Druckern prinzipiell urheberrechtlich geschützte Werke kopiert werden könnten. Sie verlangte daher eine mit 300€ sehr hoch veranschlagte Gebühr für jedes Gerät, das seit 2001 verkauft wurde. In der Praxis werden laut Studie der GfK lediglich 5% der Drucker zur Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Inhalte genutzt. Hintergrund der Klage ist die im 2. Korb der Urheberrechtsnovelle geplante Pauschalierung der Abgaben auf 5% des Gerätepreises. Die Verwertungsgesellschaften befürchten dadurch erhebliche Einbußen bei den Einnahmen.

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