US-Gericht erlaubt Akkordsample bei Madonnas Vogue

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US-Gericht erlaubt Akkordsample bei Madonnas Vogue

Popikone Madonna

[03.06.16] Ein US-Berufungsgericht hat entschieden, dass ein angeblich gesampleter, 0,23 Sekunden anhaltender Akkord aus Blechbläsern keine Urheberrechtsverletzung darstellt. Dies berichtet heise.de. In einem vorherigen Instanz war dies aber noch anders ausgelegt worden. Die Frage, wie lang Soundfragmente sein dürfen, um sie guten Gewissens ohne Zustimmung des Schöpfers in eigene Songs eizumixen, ist somit weiter ungeklärt.

Der Fall betraf konkret den Song "Vogue" von Madonna. Er wurde seinerzeit von Shep Pettibone produziert. Das Label "VMG Saloul" erhob zuletzt Anspruch auf das erwähnte Klangschnipsel. Es wurde nach Ansicht der Kläger originär für das Stück "Love Break" eingespielt. Ob in dem vorliegenden Fall der Sound überhaupt kopiert (oder nur sehr exakt nachgemacht) wurde, ist im Übrigen auch noch gar nicht ermittelt worden.

Eine juristische Klärung in der Sampling-Frage tut ohne Frage Not. Produzenten können andernfalls nicht sicher sein, wie lang die Sequenzen aus anderen Musikstücken werden dürfen. Bei längeren, charakteristischen Sounds ist die Nachfrage beim Erfinder obligatorisch. So wie es auch Madonna schon für den Titel "Hung Up" gemacht hat, in dem Abbas "Gimme! Gimme! Gimme!" praktiziert hat.

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