Streitfall GEMA-Abgaben: Teilerfolg für YouTube

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Streitfall GEMA-Abgaben: Teilerfolg für YouTube

GEMA erhält weiter kein Geld von YouTube

[01.07.15] YouTube muss nicht für von Nutzern hochgeladene Musik-Clips Tantiemen zahlen. So beurteilt es das Landgericht München, wie Heise berichtet. Geklagt hatte die GEMA, welche für Inhalte der von ihnen vertretenen Urheber gerne automatisch Geld vom Videoportal erhalten hätte.

Die Richter stuften die Google-Tochter als Hoster ein. Anbieter von solchen Diensten, die ihren Mitgliedern Speicherplatz auf den eigenene Servern zur Verfügung stellen, sind nach gängiger Rechtsprechung nicht generell für die an sie übermittelten Daten verantwortlich zu machen.

Die Verwertungsgesellschaft kann sich bereits seit 2010 mit YouTube nicht über die Modalitäten der Abgaben für GEMA-Material einigen. Während YouTube eine Beteiligung am Reklame-Umsatz vorschlägt, pocht die GEMA auf eine Zahlung pro Stream. Letzteres entspricht der Abrechnung klassicher Medien wie dem Radio am ehesten, ist für Google aber offenbar finanziell nicht tragbar. Als Folge des Streits entstanden die verhassten Sperrtafeln. Diese musste YouTube nach entsprechenden Gerichtsbeschlüssen schon mehrfach anpassen, um den falschen Eindruck zu vermeiden, die GEMA blockiere die Filmchen aktiv.

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