Sony-Rootkit - Auflagen wegen XCP

Sony-Rootkit - Auflagen wegen XCP
[01.02.07] Die US-Handelskommission Federal Trade Commission (FTC) hat sich mit Sony BMG über Auflagen geeinigt, die den angerichteten Schaden durch das als Sony Rootkit bekannt gewordene Kopierschutz-Programm Extended Copy Protection (XCP) wieder gutmachen soll. Dies berichtet golem.de. 2005 wurde XCP auf Audio-CDs von Sony-BMG eingesetzt. Das Programm nistet sich im Stile einer Schadsoftware in Windows-Systeme ein, überwacht die Hörgewohnheiten des Betroffenen und lässt sich nicht wie reguläre Software deinstallieren. Sony BMG hat sich zur Erstattung von bis zu 150$ für bei der Entfernung von XCP angefallene Kosten verpflichtet. Auf der Sony BMG-Homepage müssen Progamme zur Entfernung des Kopierschutzprogramms angeboten werden. XCP-verseuchte CDs müssen umgetauscht werden, die Kosten trägt alleine Sony BMG. Im Internet-Auftritt des Branchenriesen muss auf die Umtausch- und Schadensersatzmöglichkeiten hingewiesen werden. Die unerlaubt gesammelten Daten dürfen nicht zu Werbezwecken mißbraucht werden. In Zukunft muss ein Hinweis auf der CD stehen, dass im Rechner eine Software installiert wird. Der Kopierschutz darf sich erst nach Bestätigung durch den Anwender installieren lassen und muss ordnungsgemäß zu deinstallieren sein.

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