Reform der Rundfunkgebühr in der Kritik

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Reform der Rundfunkgebühr in der Kritik

GEZ - Wer mag sie nicht?

[07.09.10] Der Politik- und Medienblog Carta.info hat auf seiner Seite den jüngsten Entwurf für den 15. Rundfunkstaatsvertrag veröffentlicht. Darin geht es um eine Neuregelung der Rundfunkgebühren. Das neue System soll den sich schnell verändernden technischen Entwicklungen angepasst werden.

Künftig soll die Rundfunkgebühr nicht mehr pro Gerät berechnet werden, sondern pro Haushalt. So muss also jeder Haushalt einmal pro Monat einen Pauschalbetrag an die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) entrichten. Mit dieser Regelung möchte man Fälle wie die Klage eines Münsteraner Studenten aus dem Jahr 2008 vermeiden. Der Student besaß nur einen internetfähigen Computer, jedoch weder Radio noch Fernseher. Laut Westdeutschem Rundfunk hätte er für den Computer jedoch Rundfunkgebühren zahlen sollen, da er mit dem Gerät übers Internet auch Radio hören könne. Der Student klagte dagegen und bekam Recht. In seinem Urteil sagte das Münsteraner Gericht, dass alleine aus dem bloßen Besitz eines Computers noch nicht auf seinen Rundfunkempfang geschlossen werden könne. Ginge es danach, müssten alle technischen Neuerungen bedacht werden. So könne man auch mit einem entsprechend ausgestatteten Kühlschrank schon Radio hören.

Mit der Haushaltspauschale soll die Rundfunkgebühr also endlich angepasst werden. Die Neuregelung begünstigt Zweit- und Ferienwohnungen, die nicht mehr wie bisher der vollen Abgabenhöhe unterworfen sind. Laut Carta müssen für diese Nebenwohnungen nur noch ein Drittel der Gebühren entrichtet werden. Die neue Regelung benachteiligt hingegen mehr als 580.000 behinderte Menschen. Diese waren bislang von der Rundfunkgebühr ausgenommen. Nun soll der Nachteilsausgleich gestrichen werden. Blinde, sehbehinderte, hörgeschädigte und behinderte Menschen sollen künftig ebenfalls ein Drittel der Gebühren zahlen.

Kritik kommt auch aus der Wirtschaft: Während die Neuregelung große Unternehmen entlastet, müssten Kleinbetriebe und Unternehmen mit vielen Filialen draufzahlen. Je nachdem, wie viele Mitarbeiter ein Unternehmen beschäftigt, soll die Gebühr unterschiedlich oft fällig werden: Bei einer Mitarbeiterstärke von 5 bis 14 Personen muss dann einmal der volle Gebührenbetrag gezahlt werden, ab 15 Mitarbeitern zweimal, ab 50 Mitarbeitern viermal und ab 250 Mitarbeitern achtmal. Die Belastung pro Mitarbeiter sinkt also, je größer ein Unternehmen ist. Diese Staffelung soll jedoch nicht für das gesamte Unternehmen gelte, sondern nur für jede Betriebsstätte. Ein Unternehmen mit 200 Mitarbeitern, die alle am selben Standort arbeiten, zahlt vier Beiträge monatlich. Wenn die 200 Mitarbeiter aber auf fünf Filialen mit je 40 Kollegen arbeiten, müssten zehn Beiträge bezahlt werden. "Wir zahlen die Zeche für die neue GEZ-Gebühr", kritisierte Peter Konermann, Bundesgeschäftsführer des Bundesverbandes der Dienstleistungsunternehmen, im Manager Magazin.

Der Autovermieter Erich Sixt hingegen sagte in einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, er halte die Neuregelung für Verfassungswidrig. Der Rundfunkbeitrag für gewerblich genutzte Autos, der zudem noch erhöht werden solle, stelle einen Systembruch dar, wenn künftig nicht mehr pro Gerät, sondern pro Haushalt und Betrieb kassiert werden soll.

Carta äußerte auf seinem Portal ebenfalls Bedenken hinsichtlich der Datensicherheit des neuen Vertrages. Der sächsische Datenschutzbeauftragte Andres Schurig hatte im Juli 2010 in einem Interview mit der Sächsischen Zeitung von einer "Supermeldebehörde" gesprochen. Um die neuen Bestimmungen durchsetzen zu können, müsse erstmal ermittelt werden, wer alles in einem Haushalt lebe. Dazu könne sich die GEZ aber nicht alleine auf die Einwohnermeldeämter verlassen. Der neue Vertrag erlaubt der GEZ, solche Informationen einzutreiben und langfristig zu speichern. Die Autoren von Carta sprechen von einem "Bundesweiten Zentralregister GEZ" und davon, dass "die datenschutzrechtlichen Kollateralschäden abenteuerlich" seien.

Der neue Vertrag soll schon auf der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz der Länder am 29. September diesen Jahres verabschiedet werden. Die Neuregelung würde dann ab 2013 in Kraft treten. Wie hoch die zu zahlende Pauschale dann sein wird, ist noch nicht klar. Sie soll jedoch den bisherigen Höchstsatz nicht überschreiten. Dieser wird derzeit für den Besitz eines Fernsehgerätes fällig und beträgt 17,98 Euro pro Monat. Laut einem Bericht des SPIEGEL sollen durch die Neuregelung dennoch mehr als 800 Millionen Euro zusätzlich pro Jahr zusammen kommen.

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