Premiere darf Werbespot nicht mehr senden

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Premiere darf Werbespot nicht mehr senden
[06.12.07] Aufgrund einer Entscheidung des Landgerichts München muss Premiere das Senden eines aktuellen Werbespots einstellen, in dem suggeriert wird, Filme wie "Fluch der Karibik II" oder "Der Teufel trägt Prada" seien auf dem Pay-TV-Sender "zuerst" zu sehen. Dies berichtet der Interessenverband des Video- und Medienfachhandels in Deutschland e. V. (IVD). Das Gericht folgt damit der etwas beckmesserischen Ansicht des IVD, die Filme seien zuerst im Kino und auf DVD zu sehen. Obwohl den meisten Zuschauern klar sein dürfte, dass Premiere nur der erste einheimische Fernsehsender ist, auf dem die Filme gezeigt werden, wird der Pay-TV-Anbieter dieser Logik folgend der Irreführung (§5 UWG) und des wettbewerbswidrigen Verhaltens (§3 UWG) bezichtigt.

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