Neues Urheberrecht - IFPI unzufrieden

Neues Urheberrecht - IFPI unzufrieden
[10.07.07] Trotz des für Gerätehersteller ungünstigen Wegfalls der Abgabendeckelung bei Geräteabgaben ist die IFPI mit dem neue Urheberrecht noch unzufrieden und erwägt eine Verfassungsbeschwerde. Grundlage der Beschwerde wäre der sehr vage formulierte Artikel 14 des Grundgesetzes über den Schutz des Eigentums. Michael Haentjes, Vorsitzender der deutschen Phonoverbände, kündigte die Beschwerde in einer Pressemitteilung der IFPI an. Desweiteren lamentierte er über zu viele Raubkopien im Allgemeinen. Als einzige konkrete unerfüllte Forderung nannte er, dass man private Sicherheitskopien nur vom Originalmedium in eigenem Besitz erstellen dürfen sollte. Kopien durch dritte sollten grunsätzlich verboten werden. Desweiteren gab Haentjes zu Bedenken, dass bisher kein Minderjähriger wegen Raubkopien strafrechtlich verurteilt worden sei.

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