Leistungsschutz: Bundeskabinett winkt Fristverlängerung durch

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Leistungsschutz: Bundeskabinett winkt Fristverlängerung durch

Gute Nachricht für alternde Studiomusiker

[05.11.12] Die Verlängerung der Fristen für den Leistungsschutz in Deutschland hat eine weitere Hürde genommen. Bereits vor mehr als einem Jahr war eine EU-Richtlinie zur Ausdehnung Schutzdauer von 50 auf 70 Jahre beschlossen worden. Das Bundeskabinett hat jüngst die Umsetzung in hiesiges Recht durchgewinkt. Nun wird der Gesetzgeber die Details ausarbeiten.

Von der Anpassung profitieren Musiker, die noch im Alter auf finanzielle Erträhe aus früheren Engagements hoffen dürfen. Auch Musik-Labels und Produzenten von Tonträgern sind Nutznießer der Änderung. Der Leistungsschutz existiert unabhängig vom Urheberrecht, welches Komponisten und Autoren einen Anteil an den Umsätzen aus Musik-Aufführungen und -Verkäufen sichert. Er regelt die weitergehende Vergütung der an einer Aufnahme beteiligten Personen und Institutionen.

Wie nicht anders zu erwarten, begrüßte der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) die Entscheidung des Kabinetts in einer Pressemitteilung. Der BVMI-Vorstandsvorsitzende Dieter Gorny sieht allerdings noch "erhebliche Missstände" hinsichtlich der "Möglichkeiten zur Durchsetzung der zugestandenen Rechte im digitalen Raum". Bekanntlich möchte der Musik-Lobby-Verband Internet-Provider stärker in die Pflicht nehmen, um Rechtsverletzungen im Netz besser verfolgen und ahnden zu können.

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