IFPI will Providerdaten nutzen

IFPI will Providerdaten nutzen
[12.06.07] Der von der Regierung vorgelegte Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung geht der deutschen Landesgruppe der IFPI nicht weit genug. Der aktuelle Entwurf sieht die Nutzung der Verbindungsdaten nur für strafrechtliche Verfahren und Terrorbekämpfung vor. Da der Schutz geistigen Eigentums an Musik und Filmwerken unter Zivilrecht fällt, könnten die Daten dann beispielsweise nicht zur Verfolgung illegaler Downloads benutzt werden. Dem Vorschlag des Bundesrates, die Daten auch für zivilrechtliche Verfahren nutzbar zu machen, steht der IFPI daher positiv gegenüber, heisst es in einer Pressemitteilung des Phono-Verbandes.

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