GEMA-Veranstaltungstarife auf der Kippe

Suchworte: GEMA DEHOGA DPMA Schiedsspruch Veranstaltungstarife

GEMA-Veranstaltungstarife auf der Kippe

GEMA: Event-Tarife müssen angepasst werden

[18.04.13] Im Streit um die neuen Tarifregelungen für Tanz-Events und Konzerte haben sich die GEMA und die Gegenseite in Form des DEHOGA zum jüngsten Schlichtungsversuch des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) geäußert. Beide Kontrahenten sehen in dem Schiedsspruch, der nicht veröffentlicht wird, einen Teilerfolg.

So dürfen die Musikverwerter die durch die Nutzung GEMA-pflichtigen Materials fälligen Entgelte "linearisieren". Das bedeutet, dass für Veranstaltungen mit vielen Besuchern höhere Gebühren anfallen als für solche mit wenigen Teilnehmern. Bislang geben Größe und Öffnungszeiten der jeweiligen Location den Ausschlag über abzuführende Pauschalbeträge. Diese Anpassung erscheint zunächst durchaus sinnvoll, doch geht die GEMA bei ihren Berechnungen von fiktiven Besucherzahlen aus, die zum Beispiel der Vollauslastung einer Diskothek entsprechen. Auch aus diesem Grund ist die Abwehrhaltung gegen die GEMA-Pläne bei den Tanzlokal-Betreibern so groß.

Weiteren Unmut hatte die GEMA dadurch hervorgerufen, dass sie die Reform nur mit kleinen Veranstalter-Organisationen abgestimmt hatte. De Facto hätte die Organisation die Tarife auch im Alleingang vorgeben können. Hier sieht der DEHOGA Nachbesserungsbedarf beim Gesetzgeber. Dass die bislang vorhandenen elf Tarife laut DPMA-Spruch nicht auf zwei Modelle eingestampft werden dürfen, wertet der Interessenverband des Gastgewerbes ebenfalls als gutes Zeichen. Gelegentliche Feiern mit Musikuntermalung beispielsweise wären dadurch in dasselbe Raster gefallen wie vollkommerzielle Disko-Feten. Vor 2014 ist, da sind sich beide Seiten einig, mit keiner endgültigen Einigung zu rechnen.

Kommentar schreiben