GEMA-Regelung für Online-Videotheken

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GEMA-Regelung für Online-Videotheken

VOD als Einnahmequelle für GEMA

[01.04.14] Der IT-Branchenverband BITKOM ist mit der GEMA über die Vergütung von Musik in online verliehenen und verkauften Filmen und Serien übereingekommen. Es werden pauschal 16,5 Cent für einen Filmkauf und 5,5 Cent pro Vermietung an die deutschen Rechteverwerter abgeführt. Bei Serien fallen die Beträge mit 4,9 Cent für den dauerhaften Erwerb und 2,35 Cent für einen Leihvorgang deutlich geringer aus.

Die Regelung gilt rückwirkend ab dem 1.1.2002. Mitglieder des BITKOM können in den Genuss eines Rabatts im Rahmen eines Gesamtvertrages kommen. Noch nicht geklärt sind die Tarife für Abo-Angebote wie Maxdome und rein werbegestützte Services wie MyVideo. Über diese Modelle wird noch verhandelt.

Die GEMA darf sich in den nächsten Jahren über steigende Einnahmen aus Video On Demand-Angeboten freuen. Der BITKOM rechnet für das laufende Jahr mit 27,2 Filmtransaktionen in Verkauf und Verleih, was einem Plus von 18 Prozent verglichen mit 2013 entspräche. Bei Serien sollen 6,1 Millionen und mithin 15 Prozent mehr Staffeln und Einzelfolgen abgesetzt werden. Antreiber der Entwicklung ist die zunehmende Verbreitung von Smart-TVs sowie webfähigen Set-Top-Boxen und Blu-ray-Playern.

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