Filesharing - Ausdrucke von IP-Adressen unzureichend

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Filesharing - Ausdrucke von IP-Adressen unzureichend
[25.03.08] Das Landgericht Hamburg hat eine Klage von Sony BMG abgelehnt. So ein Bericht von golem.de. Der Beschuldigten wurde vorgeworfen, im Jahre 2006 zwei Stücke von Silbermond per Filesharing angeboten zu haben. Die proMedia GmbH überwacht solche Aktivitäten unter anderem im Auftrag der 4 größten Plattenlabels. Sie hatte als Beweismittel einen Bildschirmausdruck vorgelegt, auf dem die IP-Adresse zu sehen war, die dem Rechner der Beklagten zugeordnet werden konnte. Der proMedia-Geschäftsführer und Anwalt Clemens Rasch wurde als Zeuge herangezogen. Er konnte aber nicht belegen, dass die auf dem Ausdruck ebenfalls gezeigten Dateien wirklich die angenommenen Musikstücke enthielten. Dieses Beweisstück wurde von einem Studenten geliefert, der für proMedia arbeitet. Somit konnte Rasch den Inhalt der Datei nicht persönlich prüfen. Das LG Hamburg wies die Klage daher als nicht hinreichend begründet ab. Sony BMG trägt die Kosten des Verfahrens.

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