EPG-Gebühren - Verleger wehren sich

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EPG-Gebühren - Verleger wehren sich

Streitfall TV-Programm

[08.09.08] Seit Anfang des Jahres fallen für den Gebrauch von zum TV-Programm-Infos in elektonischen Programmführern (EPG) Abgaben an. Erhoben werden die Gebühren von der Verwertungsgesellschaft VG Media im Auftrag von 36 TV- und 63 Radiosendern. Für die Präsentation von Programminformationen im Internet sind diese Gebühren ebenfalls fällig. Sie betragen 0,02-0,04 Cent pro Seitenaufruf, mindestens jedoch 2000 € jährlich. Das OpenSource Projekt TV-Browser entfernte aufgrund dieser Zusatzbelastung bereits 16 Sender aus seinem Informationsdienst. Die Abgaben sind natürlich nicht im Sinne der Macher von TV-Magazinen, die Ihre Inhalte auch online zur Verfügung stellen. Nun hat der Verband der Zeitschriftenverleger (VDZ) Klage beim Landgericht Köln eingereicht. Zunächst stellt die VDZ in Frage, ob die Programm-Infos überhaupt urhebberrechtlichen Schutz verdienen. Sollte dies der Fall sein, möchte der VDZ prüfen lassen, ob die VG Media tatsächlich die Rechte der Sender vertritt. Zudem vermeinen die Justiziare im Einzug der EPG-Gebühren kartellrechtswidriges Verhalten auszumachen. Da die Verwertungsgesellschaft im Auftrag konkurrierender Unternehmen wie der ProSiebenSat.1 Media AG und der RTL Gruppe arbeitet, war für Ihre Gründung eine Genehmigung der europäischen Kommission vonnöten. Nach Ansicht der Rechtsvertreter hätte die zusätzliche Tätigkeit des Einzugs der EPG-Gebühren einer erneuten Prüfung bedurft. Im Falle eines Kartellrechtsverstoßes könnte die VG Media mit einem Bußgeld von bis zu 800 Mio. € bestraft werden. Bei einem Umsatz von 28 Mio. € (2007) verlöre die Gesellschaft damit wohl ihre Existenzberechtigung seitens der Sender, die den Betrag mitzahlen müssten.

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