Copyright-Abgabenregelung für Computer

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Copyright-Abgabenregelung für Computer

Verbraucher spüren die Geräteabgabe kaum

[30.01.14] Der IT-Branchenverband BITKOM hat sich mit den Urheberrechtsvertretern auf die Höhe der Pauschalgebühren für Computergeräte geeignet. Die Abgabe in Höhe von 13,19 EUR für Notebooks und PCs soll das legale Kopieren urheberrechtlich geschützter Inhalte abgelten. Für die etwas aus der Mode gekommenen Netbooks gilt ein verminderter Tarif von 10,63 EUR. Tablets werden derzeit nicht berücksichtigt.

Das Geld müssen die Importeure und Produzenten zahlen. Neu ist, dass für gewerblich genutzte Rechner ein weitaus geringerer Betrag von 4 EUR zu entrichten ist. Als Begründung führt der Verband an, dass Firmenrechner weniger für das Erstellen von Privatkopien genutzt werden.

Für die mit der Zwangsabgabe belasteten Firmen wird es sicher schwierig, die Menge der als Arbeitsgerät zum Einsatz kommenden PCs zu berechnen. Und so kritisiert der BITKOM die Abgaben wohl nicht ganz zu recht als anachronistisch und das Verfahren als administrativ zu aufwendig. Der juristische Laie wundert sich ohnehin über die auch bei Druckern und CD-Brennern erhobene Gebühr, die mit dem reinen Potential der Vervielfältigung geschützten Materials begründet wird.

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