[14.04.16] Die Wogen um das Schmähgedicht Jan Böhmermanns an Recep Tayyip Erdogan sind längst nicht geglättet, da möchten ZDF-Redakteure den entsprechenden, zur Zeit verbannten Ausschnitt des Neo Magazin Royale schon wieder in die Mediathek des öffentlich rechtlichen Senders aufnehmen. Die Forderung wurde in schriftlicher Form vom Redakteuersausschuss intern verbreitet, wie
heise.de berichtet.
Die Türkei hat gegenüber der Merkelregierung den Wunsch nach Strafverfolgung geäußert, da der Kölner gegen den StGB-Paragrafen 103 verstoßen habe. Dieser stellt die Beleidigung ausländischer Regierungsmitglieder, die sich im Inland aufhalten, unter Strafe. Gegen diese Klausel hagelt es seitdem Kritik von Künstlern. Selbst Politiker sprechen sich mittlerweile für eine Streichung des Paragrafen aus.
Böhmermann will auch keine Unterlassungserklärung unterzeichnen. Sein Rechtsvertreter Christian Schertz beruft sich darauf, dass der Satiriker aufzeigen wollte, was als Beleidigung in Deutschland eben nicht erlaubt sei.