BGH-Urteil zum Sampling

Suchworte: Setlur Moses Pelham Kopie Kraftwerk Metall auf Metall Nur Mir Gericht Urteil

BGH-Urteil zum Sampling

Setlur-Produzenten haben zu dreist geklaut

[17.12.12] Der Bundesgerichtshof hat in der Revisionsverhandlung des "Metall auf Metall II" genannten Falls entschieden. Dabei ging es um den Song "Nur mir" von Sabrina Setlur, in dem deren Produzenten Moses Pelham und Martin Haas 1997 zwei Sekunden aus dem Titel “Metall auf Metall” der Gruppe Kraftwerk sampelten. Die Frankfurter Hitproduzenten der früher auch als “Schwester S” bekannten Rapperin versäumten es dabei jedoch, bei den Ikonen der Techno-Musik um Erlaubnis für die Verwendung Ihres Werkes zu bitten.
 
Das Gericht urteilte nun, dass dies eine auch rechtlich legitime Praxis zahlreicher Genres sei und bestätigte damit Gültigkeit und gängige Auslegung von §24 des Urheberrechts, dem zufolge die freie Verwendung bestehender Werke zum Zwecke der Schaffung eines neuen Werkes auch ohne Genehmigung des Rechteinhabers zulässig sei, solange das neue Werk ein Mindestmaß an schöpferischer Eigenständigkeit aufweise. Dies war bei dem in der Verhandlung behandelten Titel allerings nicht der Fall. Vielmehr konnte die charakteristische Rythmussequenz ohne Probleme dem Original zugeordnet werden. Zudem erklärten die Richter, dass ein Sample nur dann erlaubnisfrei zulässig sei, wenn ein neues Einspielen unmöglich wäre. Davon könne hier jedoch nicht die Rede sein. Einem durchschnittlich begabten Musiker wäre es 1997 möglich gewesen, die zweisekündige Tonfolge nachzuspielen.
 
Das Gericht bestätigte mit seinem Urteil also die Legitimität des Samplings als solchem, bekräftigte aber gleichwohl bereits in der Vergangenheit beschriebene Grenzen, die in Sabrina Setlurs Produzententeam wohl ignorierten. Sie unterliegen somit in letzter Instanz.

Kommentar schreiben