[14.12.18] Bei der Ermittlung der Musikcharts gibt es ab dem 4. Januar 2019 zwei Regeländerungen. Sie betreffen Fan-Editionen und die Einberechnung hochpreisiger Editionen. Dies berichtet
Musikwoche.
Zum einen werden künftig auch solche Varianten mit in die Berechnung aufgenommen, die umfangreiches Bonus- und Merchandizing-Material enthalten. Bislang galt die Regelung, dass die Dreingaben den Wert des Tonträgers an sich nicht übersteigen durften. Diese Einschränkung wird im nächsten Jahr also wegfallen. Damit Edel-Editionen die Ergebnisse nicht gänzlich verfälschen, werden für die Ermittlung der Verkaufswerte pro Transaktion nur maximal 40 EUR berechnet. Bisher fand der Cut bei 50 EUR statt.
Für die Charts werden Single- und Albenverkäufe von der GfK Entertainment analysiert. Enthalten sind dabei physische Produkte ebenso wie Streams und Downloads. Die Erhebung wird vom Bundesverband Musikindustrie (BVMI) beauftragt.