10 Punkte gegen die Kulturflatrate

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10 Punkte gegen die Kulturflatrate

Vorstandsvorsitzender Dieter Gorny

[29.01.10] Der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) hat in einer Pressemitteilung zehn Punkte gegen eine Kulturflatrate veröffentlicht. Bei der in der Politik diskutierten Abgabe soll durch einen Aufschlag bei den Internetgebühren jeder (auch derzeit illegale) Download von urheberrechtlich geschütztem Material wie Musik, Filmen oder E-Books abgegolten werden. Nachfolgend die Liste der Argumente des BVMI.
  1. Die Kulturflatrate ist unfair, weil Verbraucher für etwas bezahlen, was sie gar nicht nutzen.
  2. Die Kulturflatrate entzieht gerade den neuen digitalen Geschäftsmodellen die ökonomische Basis.
  3. Die Kulturflatrate führt zu einer unverhältnismäßig hohen Belastung aller Konsumenten und benachteiligt sozial Schwache.
  4. Die Kulturflatrate erfordert den Aufbau eines gigantischen Bürokratie- und Verwaltungsapparates.
  5. Die Kulturflatrate verflacht die Kultur.
  6. Die Kulturflatrate nimmt Urhebern und Künstlern das Recht über die Verwendung ihrer Werke selbst zu bestimmen.
  7. Die Kulturflatrate widerspricht den ökonomischen Prinzipien unserer Gesellschaft.
  8. Die Kulturflatrate verstößt gegen international geltendes Urheberrecht.
  9. Die Kulturflatrate führt zu einer Entwertung des geistigen Eigentums.
  10. Die Kulturflatrate wirft mehr Fragen auf, als sie beantwortet.
Die angesprochenen Ungerechtigkeit durch Gleichbelastung unabhängig von der Nutzung aus Punkt eins und drei trifft sicher auch auf die von den Verwertungsgesellschaften als unabdingbar angesehenen Geräteabgaben z.B. auf Brenner und Rohlinge zu. Dennoch ist dies für die Verbraucher wohl der wichtigste Punkt. Auch die Probleme einer nationalen oder europäischen Insellösung sowohl für den hiesigen E-Commerce als auch in Sachen internationalen Rechts und Verteilungsfragen liegen auf der Hand. Die Verflachungsargumente sind indes eher spekulativ.

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