Videotube - Einstweilige Verfügung

Videotube - Einstweilige Verfügung
[12.07.07] Die GEMA hat beim Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung gegen das Video-Portal Videotube erwirkt, die es dem Unternehmen untersagt, Material von GEMA-Mitgliedern unlizenziert zu nutzen. Die Videotube-Macher aus Landshut standen noch bis vor Kurzem in Lizenzverhandlungen mit der GEMA, haben diese aber abgebrochen. Nun soll weiter nach einer einvernehmlichen Lizenzierugslösung gesucht werden. Auf dem Portal Videotube gibt es Konzertmitschnitte und Hintergrundmusik von GEMA-Mitgliedern zu sehen bzw. zu hören.

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