Presse-Leistungsschutz - Viel Lärm um nichts?

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Presse-Leistungsschutz - Viel Lärm um nichts?

Neues von Leutheusser-Schnarrenberger

[21.06.12] Das Bundesministerium der Jusitz hat in der vergangenen Woche einen Entwurf für einen Leistungsschutz der Presseverlage vorgelegt. Auch der Bundesverband deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher  Zeitschriftenverleger (VDZ) erhielten ein Exemplar. Die Lobbyorganisationen begrüßten den Vorstoß umgehend in einer gemeinsamen Pressemitteilung.

Der BITKOM als Vertreter der IT-Branche hingegen spart in einer eigenen Stellungnahme nicht mit Kritik. Deutschland gehe hier wieder einen Sonderweg. Suchmaschinen könnten Presseartikel künftig womöglich nicht mehr in ihren Ergebnissen anzeigen oder müssten auf den gewohnten Teaser verzichten, da laut Vorschlag auch Teile von Presseerzeugnissen schützenswert seien.

Tatsächlich ist der Entwurf weit weniger scharf als vom BITKOM angeprangert. So bleibt die Artikel-Verlinkung laut beigefügtem Kommentar des Ministeriums weiterhin erlaubt. Auch das Zitier-Recht soll gewahrt werden. Diese Eckpfeiler dürften die gängige Praxis der Suchmaschinen rechtlich absichern.

Die Einführung des Presse-Leistungsschutzes wurde bereits im Koalitionsvertrag von CDU und FDP aus dem Jahre 2009 vereinbart. Das neue Recht soll die Verlage mit anderen Werkmittlern wie etwa Musik-Labels gleichstellen. Bislang können nur Autoren selbst gegen unerlaubte Kopien ihrer Artikel vorgehen. Kritiker befürchten die Einführung eines neuen Verwertungsapparats für die Eintreibung der durch die Nutzung der journalistischen Texte entstandenen Tantiemen.

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