Neue Gesetzesvorgaben für Verwertungsgesellschaften

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Neue Gesetzesvorgaben für Verwertungsgesellschaften

Neue Spielregeln für GEMA & Co.

[28.04.16] Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf durchgewinkt, der die Arbeit der Verwertungsgesellschaften betrifft. Er soll für mehr Transparenz sorgen und schnellere Einigungsprozesse mit der Industrie ermöglichen.

Speziell geht es um das leidige Thema Privatkopien. Hier mussten Hersteller und Importeure kopierfähiger Geräte und Speichermedien bislang mitunter jahrelang Rücklagen für die ZPÜ vorhalten, wenn Tarife noch nicht ausgehandelt waren. Diese Verpflichtung entfällt nun, wenn bereits teilweise Leistungen "in angemessenem Umfang" erbracht wurden. Auch die Pflicht zuerst mit den jeweiligen Interessenverbänden der Industrie über einen Gesamtvertrag für alle fraglichen Vekaufsartikel zu verhandeln gibt es nicht mehr. Ein eigenständiges Schiedsstellenverfahren soll die Höhe der Tantiemen für die hierzulande veräußerten Waren künftig klären.

Die Mitglieder-Versammlungen von z.B. GEMA, VG Bild-Kunst oder VG Wort müssen überdies auf elektronischem Wege die Mitglieder einbinden. Die Veranstaltungen müssen dafür aber nicht notwendig als reine Online-Tagungen realisiert werden. Zudem sind die Verwerter angehalten, Streamern den Lizenzerwerb zu vereinfachen. Die GEMA ist bereits im Begriff, einen der zu diesem Zweck geforderten, digitalen "One Stop-Shop" einzurichten, in dem sich Dienstleister wie Apple oder Spotify die nötigen Rechte zentral besorgen können.

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