YouTube muss keine GEMA-Abgaben zahlen

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YouTube muss keine GEMA-Abgaben zahlen

GEMA gegen YouTube: Erneuter Sieg für das Clip-Portal

[29.01.16] Das Oberlandesgericht München hat eine Klage der GEMA abgewiesen, nach welcher der Online-Videodienst Tantiemen für urheberrechtlich geschützte Musiktitel hätte zahlen sollen. Verlangt wurden 0,375 Cent pro Stream für  bestimmte Clips, woraus die Musikverwerter einen vergleichsweise geringen Streitwert von 1,6 Millionen EUR aufsummierten.

Das OLG in der bayerischen Landeshauptstadt folgte der Ansicht der Beklagten, wonach die Google-Tochter lediglich einen Service für seine User darstelle, um Inhalte zu verbreiten. Für den Content sei YouTube nicht unmittelbar verantwortlich und somit auch nicht zahlungspflichtig.

Damit wurde das vorangegangene Urteil des Landesgerichtes München bestätigt. Nun könnte die GEMA in nächster Instanz mit ihren Forderungen vor dem Bundesgerichtshof vorstellig zu werden. Sollte man auch dort abblitzen, wäre eine Verfassungsklage das letzte juristische Mittel der Verwertungsgesellschaft.

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