Verleger gegen neues Urhebervertragsrecht

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Verleger gegen neues Urhebervertragsrecht

BDZV will keine neuen Gesete für freie Autoren

[14.10.15] Ein aktueller Gesetzesentwurf des Bundesministeriums Justiz & Verbraucherschutz sorgt für Unmut unter den Zeitungs und Zeitschriftenverlegern. Die zuständigen Branchenverbände BDZV und VDZ sehen keine Notwendigkeit für eine darin angedachte Reform des Vertragsrechtes für Urheber.

Worum geht es? Der Gesetzgeber möchte freien Journalisten mehr Rückendeckung geben. Vorgesehen ist unter anderem eine getrennte Autorenvergütung für die digitale und gedruckte Verbreitung von Artikeln. Außerdem sollen die Verlage verpflichtet werden, den Lieferanten ihrer Artikel jährlich detailliert Auskunft über deren Nutzung zu geben. Auch soll das Nutzungsrecht für Nachrichten generell auf fünf Jahre beschränkt werden. Danach dürfen die Textersteller nach den Plänen des Ministeriums selbst entscheiden, wie es mit ihren Werken weitergeht.

Die beiden Lobbyorganisationen befürchten einen unverhältnismäßigen bürokratischen Aufwand, sollten die Verlagshäuser den genannten Verpflichtungen nachkommen müssen. In der Fünf-Jahresfrist sieht man ein großes Problem für Archive. Zudem würde sie nach Ansicht der Verbände auch die Verhandlungsgrundlage der Autoren für ihre Tantiemen gefährden, da die Inhalte dann für die Abnehmer nur relativ kurze Zeit einen Wert hätten.

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