[30.10.12] Bereits seit der 13. Änderung des Rundfunkstaatsvertrages am 1. April 2010 ist es Privatsendern erlaubt, in ihren fiktionalen Sendungen wie Serien und TV-Filmen zu Werbezwecken Produkte zu platzieren. Damit "Schleichwerbung" die künstlerische Freiheit der Kreativen nicht beeinträchtigt, hat man sich nun auf einen
Verhaltenskodex geeinigt. Die Vereinbarung wurde von der
Produzentenallianz, dem
VPRT und dem
ZAW gemeinsam ausgearbeitet und abgesegnet.
Die Regelung soll bewirken, dass das Drehbuch unabhängig von der Reklame bleibt. Geschichten, die um ein Produkt herum geschrieben werden, soll es nicht geben. Solche Sendeformen sind in den USA bereits zu beobachten.
Product Placement hat auch in Deutschland eine lange Tradition. Unvergessen ist auch nach 25 Jahren die deutliche Nesquick-Einblendung in der Lindenstraße. Diese Art der Reklame ist aber erst seit der erwähnten Modifikation des Staatsvertrages rechtlich geregelt. Heute dürfen die öffentlich rechtlichen Anbieter nur für die Bereitstellung von Requisiten Product Placement in Serien, Filmen und Sportsendungen betreiben. Die Privaten hingegen können diese Werbeform nun ganz normal in Rechnung stellen.