VG Wort-Urteil: Verlage in der Zahlungspflicht

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VG Wort-Urteil: Verlage in der Zahlungspflicht

Verlage verlieren VG Wort-Einnahmen

[06.05.16] Im Urteil des Bungesgerichtshofes um die Beteiligung der Verlage an VG-Wort-Einnahmen gibt es kein Pardon. Die Buchverlage müssen die laut Einschätzung des Gerichts zu Unrecht erhaltenen Beträge zurückerstatten. Dies betrifft die Jahre von 2012 bis 2015. Geklagt hatte Autor und Urheberrechtsexperte Martin Vogel, der nicht akzeptieren wollte, dass die Verlage an den ZPÜ-Einnahmen beteiligt werden. Nachdem letztlich auf europäischer Ebene aufgrund entsprechender EU-Richtlinien in Vogels Sinne entschieden worden war, konnte der BGH praktisch zu keiner anderen Folgerung kommen.

Damit die Verlagshäuser nicht unter der Last der Rückzahlungen zusammenbrechen, soll mit dem Kultusministerium über einen Darlehensfond verhandelt werden, wie buchreport online berichtet. Außerdem wird sich voraussichtlich eine Ratenzahlung bei der VG Wort einrichten lassen.

Nun will die Verlagslobby erreichen, dass mittel- bis langfristig die EU-Richtlinien zum Urheberrecht angepasst werden. Justizminister Heiko Maas und Kulturstaatsministerin Monika Grütters haben schon ihre Unterstütung signalisiert. So sollen die Ausschüttungen der VG Wort-Erlöse an die Verlage auf eine rechtliche Grundlage gestellt werden.

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