Streichung der WLAN-Störerhaftung und Reaktionen

Suchworte: Offenes WLAN Störerhaftung Urheberrechtsverletzung BVMI

Streichung der WLAN-Störerhaftung und Reaktionen

Offene Netze werden häufiger

[13.05.16] Die Regierungskoalition hat sich auf die Entfernung der WLAN-Störerhaftung in der Variante ohne Vorschaltseite geeinigt. Der Beschluss der entsprechenden Gesetzesänderung ist nur noch Formalität. Auch Privatleuten können bei Öffnung des eigenen Netzes künftig nicht mehr ohne Weiteres für Urheberrechtsverletzungen belangt werden. Die gängige Abmahnpraxis wird deutlich erschwert.

Von Seiten der Musikbranche kommen daher kritische Töne. Der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) betont in einer diesbezüglichen Mitteilung, dass den Kreativen die Möglichkeit, ihre Rechte durchzusetzen, stark eingeschränkt werde.

Ein weiteres Argument des BVMI gegen die kommende Rechtsanpassung betrifft den Schutz der Surfer. Sollten die Anbieter ihre Zugriffspunkte nicht genügend absichern, drohen zum Beispiel Fake-Seiten unter scheinbar korrekten Webadressen als Virenschleudern die Geräte der Webuser zu verseuchen.

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