Steuersenkung auf Hörbücher

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Steuersenkung auf Hörbücher

Kulturstaatsministerin Grütters

[07.07.14] Ab dem nächsten Jahr gilt der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent auch für Hörbücher. Eine entsprechende Modifikation des Steuerrechts hat der Bundestag am Donnerstag beschlossen.

Gedruckte und vorgelesene Literatur werden so gleichgestellt, allerdings nur teilweise. Denn die niedrigere Mehrwertsteuer wird nicht auf Downloads, Hörspiele oder E-Books angewendet. Bei diesen Medientypen kassiert der Staat weiter 19 Prozent ab. Eine echte Vereinfachung ist die Anpassung also nicht.

Allerdings soll die schwer nachzuvollziehende, ungleiche Besteuerung laut Kulturstaatsministerin Monika Grütters nicht lange währen. Für weitere Steuerkorrekturen muss zunächst die EU-Rechtslage geändert werden. Darauf will die Bundesregierung nun hinarbeiten.

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