Online-Videorekorder YouTV.de nicht rechtens

Suchworte: YouTV Illegal Urteil Landgericht München Online-Videorekorder

Online-Videorekorder YouTV.de nicht rechtens

YouTV: Komfortabel, aber rechtswidrig

[09.11.16] Wie die Kanzlei Dr. Bahr berichtet, kann sich der Cloud-TV-Dienst YouTV.de nicht auf das Recht der Privatkopie berufen. Bei dem Service können User die Streams von Fernsehsender auf den Servern des Anbieters speichern lassen und sie innerhalb eines begrenzten Zeitraums später ansehen.

Die Urteilsbegründung des Landesgerichtes München hebt darauf ab, dass es nicht der Kunde sei, welcher hier eine Kopie anfertige. User könnten kein Programm und keine bestimmte Sendung zur Aufnahme anwählen. Vielmehr liege die "technische Bewerkstelligung" zu dieser Auswahl vollständig beim Betreiber.

YouTV zahlt keine Lizenzgebühren an die Programmanbieter. Nun müssen die Einnahmen offengelegt werden, welche durch verschiedene Premiumpakete erzielt werden, um eine Entschädigungssumme bestimmen zu können. Ob der Dienst künftig Abgaben an die Sender zahlt und seine Funktionalität im vom Gericht angedeuteten Sinne anpasst, indem der User mehr mit einbezogen wird, ist noch unklar. Mit Sicherheit aber wird der Inernetauftritt mindestens vorläufig vom Netz gehen müssen. Im Moment ist die Webseite noch erreichbar, da das Urteil noch nicht in Kraft getreten ist.

Kommentar schreiben