Monopolkommission gegen Buchpreisbindung

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Monopolkommission gegen Buchpreisbindung

Gesetzliche Buchpreisbindung im Fokus der Monopolkommission

[01.06.18] Die Monopolkommission hat sich gegen die Buchpreisbindung ausgesprochen. Die in Deutschland gängige Praxis, durch die zumindest neuwertige Bücher ohne Mängel an allen Verkaufsstellen zum selben Preis feilgeboten werden, sei ein "schwerwiegene Markteingriff", heißt es in dem Sondergutachten. Dem stehe ein nur unklar definiertes Schutzziel "Kulturgut Buch" gegenüber. Es sei nicht erwiesen, dass politisch gewünschte Effekte wie eine große Literaturvielfalt in einem preisoffenen Markt nicht ebenso gewährleistet seien.

Gleichwohl attestiert man der Buchpreisbindung wünschenswerte Aspekte. Sie verlangsame etwa die Marktkonzentration auf nachfragemächtige Buchhhändler. Auch Trittbrettfahrerei werde eingedämmt, wenn die Serviceanstrengungen einzelner Buchhändler, hier dürften etwa Beratungsleistungen gemeint sein, von Konkurrenten ohne Eigenanstrenung mitgenutzt würden.

Die Monopolkommission ist ein Beratungsgremium, welche die Bundesregierung in Frage des marktwirtschaftlichen Wettbewerbes unterstützt. Das Thema der festgelegten Preise für literarische Werke hat die Kommission aus eigenen Stücken aufgegriffen, nachdem sich vor zwei Jahren der europäische Gerichtshof schon gegen die deutsche Preisbindung von Arzneimitteln ausgesprochen hatte. Bereits zur Jahrtausendwende war die aus Wirtschaftsgelehrten und Unternehmern gebildete Expertenrunde zu dem gleichen Schluss gelangt.

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