Landgericht Hamburg: Hartes Urteil gegen illegale Streamer

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Landgericht Hamburg: Hartes Urteil gegen illegale Streamer

Erfolg für Sky beim Landgericht Hamburg

[29.05.17] Das Landgericht Hamburg hat in einem aktuellen Urteil für die widerrechtliche Verbreitung der Signale des Pay-TV-Senders Sky die Schadensersatzumme auf 18.000 EUE festgelegt. Das Geld sollen aber nicht allein die Betreiber des beanstandeten Portals Stream4u.tv berappen.

Vielmehr muss sich auch der Dienstleister, der für die technische Infrastruktur verantwortlich war, an der Summe beteiligen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der technische Dienstleister vom nicht rechtskonformen Geschäftsmodell bei Stream4u gewusst hat.

Die in der Rechtssprechung neue Belangung des technischen Service-Anbieters freut den Bezahlsender. Wie das Online-Werbenachrichtenmagazin DWDL berichtet, äußert sich der Director Anti-Piracy & Technology bei Sky Deutschland, Thomas Stahn positiv zum Urteil: Die Verurteilung sei eine Warnung für alle Beteiligten am der illegaln Sky-Programmverbreitung. Im Gegensatz zum Strafrecht hafte jeder Gehilfe, egal ob er von illegalen Geschäft profitiere oder nicht.

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