Kein Sponsoring mehr bei ARD und ZDF

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Kein Sponsoring mehr bei ARD und ZDF

Sponsoring-Verbot für Öffentlich Rechtliche

[26.12.12] Ab 1. Januar tritt die neue Fassung des Rundfunkstaatsvertrags in Kraft. Eine Konsequenz für die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten daraus ist, dass sie künftig keine Einnahmen durch sogenannte Sponsoren generieren können.

Damit schließt das überarbeitete Vertragswerk eine Lücke, die in den letzten Jahren immer schamloser ausgenutzt wurde. Schon da galt das Werbeverbot für ARD und ZDF ab 20 Uhr – mit Ausnahme von Sponsoring für konkrete Sendungen. Während die spendablen Unterstützer zunächst nur zurückhaltend im Abspann genannt wurden mutierte die Ausnahme zuletzt zur Regel, so dass vom Wetterbericht über die Sportschau bis hin zum Tatort nahezu jede Sendung mit einer kleinen Sponsorenblendung eingeleitet wurde.

Auf diese Art sprudelten bis zu 60 Millionen an Mehreinnahmen in die Kassen von ARD und ZDF, so Branchenkenner. Auf dieses Zusatzgeschäft wird man in Zukunft verzichten müssen. Der neue Staatsvertrag hebt die Unterscheidung zwischen Werbung und Sponsoring. Den Anstalten sind kommerzielle Verweise jedweder Art nach 20 Uhr nicht mehr gestattet sind. Nur sportliche Großereignisse wie die Olympischen Spiele oder die Auftritte der Deutschen Fußball Nationalmannschaft dürfen auch künftig von einem Sponsoren beigleitet werden, da die Rechtevergabe solcher Events oftmals direkt mit einer obligatorischen Werbemöglichkeit für die Sponsorfirmen verknüpft ist.

Trotz dieser Ausnahme regt sich Unmut unter den betroffenen Sendern. Angesichts von Einnahmen jenseits der 7,5 Milliarden Euro Marke, die mit Wegfall der bisherigen GEZ Gebühren zugunsten einer pauschalen Haushaltsgebühr im kommenden Jahr noch steigen dürften, ein beachtliches Maß an Unverfrorenheit.

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