Kaum Web-Konkurrenz für US-Kabelnetze - vorerst!

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Kaum Web-Konkurrenz für US-Kabelnetze - vorerst!

FilmOn muss höhere Lizenzen zahlen als Kabelbetreiber

[23.03.17] In einem Streitfall über die Höhe der Lizenzabgaben bei Web-TV-Übertragungen hat ein US-Berufungsgericht gegen einen Online-Anbieter entschieden, berichtet heise.de. FilmOn bietet Fernsehsender über das Internet an und wollte dafür die gleichen Gebühren bezahlen wie Kabelbetreiber. Grundlage für diesen vergleichsweise niedrigen Tarif ist der Paragraph 111 im amerikanischen Urheberrechtsgesetz. Er ist allerdings schon über 40 Jahre alt und umfasst Provider, die mit Hilfe von "Drähten, Funk, Kabel und weiteren Kommunikationskanälen" Programme übertragen.

Das Gericht erkannte an, dass das Gesetz nicht klar formuliert ist. Es konnte daher keine eindeutige Entscheidung für oder wider die Einstufung FilmOns als Kabelnetzanbieter im rechtlichen Sinne fällen. Die Richter schlossen sich aber einfach der Ansicht des Copyright Office an, welches Firmen wie FilmOn eben nicht für den herabgesetzten Lizenztarif berechtigt sah. Es ist eine in der US-Rechtssprechung übliche Vorgehensweise, sich im Zweifel der Meinung der zuständigen Regierungsbehörde anzuschließen.

Für den amerikanischen Verbraucher ist die somit in zweiter Instanz bestätigte Gesetzesinterpretation eine schlechte Nachricht. FilmOn hätte dank der moderaten Abgaben deutlich günstigere Angebotspakete schnüren können als es bei den etablierten Betreibern üblich ist.

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