GEMA siegt im Streit um YouTube-Sperrtafeln

Suchworte: YouTube GEMA Sperrtafel Text OLG München

GEMA siegt im Streit um YouTube-Sperrtafeln

Zermürbender Streit zwischen GEMA und YouTube

[13.05.15] Das Oberlandesgericht München hat den derzeit bei gesperrten YouTube-Videos erscheinenden Text für wettbewerbswidrig und irreführend befunden. Die Google-Tochter blendet bei den betreffenden Clips den Hinweis auf mögliche Inhalte ein, deren Rechte von der GEMA nicht eingeräumt wurden.

Bereits Ende Februar letzten Jahres war der Meldungsinhalt nach einem entsprechenden Urteil des Landgerichtes München leicht abgeändert worden. Tatsächlich lässt nicht nur die GEMA Inhalte für Deutschland blockieren. Auch andere Rechteinhaber tun dies. Sogar YouTube blacklistet vorsorglich, wenn Copyright-Verletzungen vorliegen könnten. Der entstehende Eindruck, die deutschen Musikverwerter griffen auf dem Portal massiv regulierend ein ist daher sachlich falsch.

Die GEMA dürfte mit ihren Klagen nicht eher Ruhe geben, bis ihr Name aus den Sperrhinweisen getilgt ist. Den Nutzern kann der entstandene Nebenkriegsschauplatz ums Wording derweil herzlich egal sein. Kernpunkt des Streits bleibt die Höhe der Urheberrechtsabgaben. Trotz seiner weltweiten Bekanntheit spielt YouTube keinen nennenswerten Gewinn ein, was ein Grund für die Zahlungszurückhaltung Googles sein dürfte. Zwischen 2007 und 2009 hatte man eine vorläufige Vereinbarung gefunden, seitdem kam man nicht mehr Überein. Nach Unterbrechungen saßen die Parteien letztmals Ende 2012 an einem Tisch. Sichtlich um Transparenz bemüht, hält die GEMA inzwischen auf einer eigens eingerichteten YouTube-Themenseite die Öffentlichkeit auf dem Laufenden.

Kommentar schreiben