EuGH erlaubt Bibliotheken Massendigitalisierung

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EuGH erlaubt Bibliotheken Massendigitalisierung

An "analogen" Büchern nagt der Zahn der Zeit

[11.09.14] Wie der Europäische Gerichtshof kürzlich entschieden hat, können die EU-Mitgliedsstaaten ihren Bibliotheken erlauben, Buchbestände zu digitalisieren. Dafür müssen die Verleger und Rechteinhaber nicht um Erlaubnis gebeten oder bezahlt werden. Die elektronisch zugänglichen Werke können dann auch an entsprechenden Lesestellen im Haus verfügbar gemacht werden. Dies berichtet das IT-Portal Golem.

Das Digitalisierungsrecht hat jedoch enge Grenzen, wenn es um die weitere Vervielfältigung der Inhalte geht. Zwar dürfen die Mitgliedsstaaten der EU auch eine weitere Reproduktion zum Beispiel auf USB-Stick oder als Ausdruck erlauben. In dem Falle sind die Rechteinhaber aber finanziell zu entschädigen.

Das Urteil geht auf einen Rechtsstreit der TU Darmstadt mit dem Verlag Eugen Ulmer KG zurück, dessen Anfänge noch auf das Jahr 2009 datieren. Die Uni erlaubte nach der Digitalisierung des Buches "Einführung in die neuere Geschichte" ihren Mitgliedern sogar eigene, kostenlose Privatkopien. Der Fall ging bis zum BGH, der jedoch den EuGH um die Klärung einiger Grundsatzfragen bat. Die TU zeigte sich insgesamt zufrieden mit dem Unrteil und möchte nun mit den Verwertungsgesellschaften in Kontakt treten, um über angemessene Pauschalen zu verhandeln.

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