EuGH: Streaming illegaler Inhalte kann bestraft werden

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EuGH: Streaming illegaler Inhalte kann bestraft werden

EuGH: Wer Kinox schaut, handelt ungesetzlich

[27.04.17] Der Gerichtshof der europäischen Union (EuGH) hat in einem aktuellen Verfahren entschieden, dass auch das reine Abspielen von illegal im Web angebotenen Streams nicht vom Vervielfältigungsrecht ausgenommen ist und somit eine Urheberrechtsverletzung darstellen kann. Der Konsum von aktuellen Blockbustern auf Portalen wie Kinox.to wäre somit strafbar.

Konkret ging es bei dem Fall um die Streaming-Box "filmspeler" eies niederländischen Anbieters. Sie zapft die einschlägigen Quellen besonders komfortabel an und ermöglicht so den kostenlosen Genuss auch solcher Serien und Filmen, die noch gar nicht im Handel verfügbar sind. Das Mediengadget darf nach Ansicht des EuGH nicht mehr verkauft werden, da dessen Veräußerung die Copyright-Gesetze missachtet. Die Begründung des Urteils widerspricht der von den entsprechenden Video-Portalen gerne ins Feld geführten Rechtsauffassung, nach der die für das Streaming erforderliche temporäre Speicherung von Pirateriedaten noch keine Vervielfältigung darstellt.

Die Nutzer illegaler Streaming-Services sind immerhin durch die im Privatbereich auf 150 EUR gedeckelten Abmahnkosten vor überzogenen Forderungen geschützt. Christian Solmecke, Rechtsanwalt aus Köln, schätzt in einer Pressemitteilung zum Thema, dass pro Film Schadensersatz in Höhe von 5-10 EUR geltend gemacht werden können. Mit einer großen Abmahnwelle rechnet Solmecke nicht, da die zur Rückverfolgung nötigen IP-Adressen nur von den Streaming-Betreibern zu bekommen sind.

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