Einigung über ZPÜ-Pauschalen für CDs und DVDs

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Einigung über ZPÜ-Pauschalen für CDs und DVDs

ZPÜ erzielt Einigung über Privatkopie-Abgabe bei brennbaren Discs

[13.03.18] Die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) hat sich mit dem Wirschaftsvertretter des Informationskreises AufnahmeMedien (IM) über dir Urheberrechtsabgaben auf CD- und DVD-Rohlinge geeinigt. Importeure und Produzenten müssen 1,5 Cent für einmal beschreibbare CDs und 2,5 Cent für mehrfach brennbare CDs berappen. Bei DVDs gehen die Pauschalen von 2,5 Cent für einfach beschreibbare Single Layer Discs bis maximal 10 Cent für mehrfach beschreibbare DVDs mit mehreren dank mehrerer Schichten erhöhtem Datevolumen.

Wirschaft und ZPÜ sind bereits seit 2008 aufgefordert, die Tarife miteinander zu verhandeln, bis dahin gab es gesetzliche Vorgaben. Andere Tarife wie die für PCs sind weiterhin offen. Betroffene Unternehmen müssen daher mitunter erhebliche Rücklagen bilden, um etwaigen künftigen Nachforderungen nachkommen zu können.

Mit den ZPÜ-Abgaben werden Urheber für legale, private Kopien, etwa von Musik, Bildern und Texten, entschädigt. Die Abgaben sind daher keineswegs als Freibrief für die Erstellung von Raubkopien zu verstehen. Die Einnahmen werden an die Vertreter der Kreativen wie GEMA und VG Wort weitergegeben.

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