EU-Gericht: "Fack ju Göhte" ist nicht schützenswert

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EU-Gericht: "Fack ju Göhte" ist nicht schützenswert

Constantin Film bekommt vorerst keine Markenzulassung für "Fack Ju Göhte"

[26.01.18] Das Unternehmen Constantin war bislang sehr erfolgsverwöhnt, was ihre "Fack Ju Göhte"-Reihe betrifft. Selbst die im Oktober gestartete, dritte Auflage der Pennäler-Komödie schaffte den besten Kinostart des letzten Jahres und erreichte inzwischen mehr als fünf Millionen Besucher in den Lichtspielhäusern. Die berichtet die Süddeutsche.

Nun musste das Produktions- und Verleihunternehmen aber eine Schlappe hinnehmen. Man hätte den Begriff "Fack Ju Göhte" gerne als EU-Marke schützen lassen. Dieses Vorhaben wurde vom Gericht der europäischen Union nun abgelehnt. Zu vulgär erschien den Richtern der Filmname. Markennamen dürfen nicht gegen die "guten Sitten" verstoßen, der Erfolg der Filme spiele dabei keine Rolle. Für Constantin geht es um bei dem Markenstreit um viel Geld. Nur durch die Eintragung als Marke kann man durch Merchandising, also zum Beispiel via Lizenzierung von Bekleidung mit entsprechendem Aufdruck, Einnahmen erzielen.

Die als Aktiengesellschaft eingetragene Medienfirma hat nun noch eine letzte Möglichkeit ihr Markenrecht zu erstreiten. Dafür müsste sie mit dem Fall vor den Europäischen Gerichtshof weiterziehen. Vorinstanzlich hatte schon das Amt der EU für geistiges Eigentum das Vorhaben negativ beschieden.

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