Bundesverfassungsgericht billigt Rundfunkbeitrag weitgehend

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Bundesverfassungsgericht billigt Rundfunkbeitrag weitgehend

Dürfen weitermachen: BVerfG urteilt pro ARD, ZDF & Deutschlandfunk

[19.07.18] Lange wurde dieses Urteil mit Spannung erwartet - nun fällt es sehr unspektakulär aus: Wie das Bundesverfassungsgericht in seinem gestrigen Urteil verkündete, ist der Rundfunkbeitrag in seiner jetzigen Form praktisch vollumfänglich mit dem Grundgesetz vereinbar. Nachbesserungsbedarf sahen die Richter lediglich bei Zahlern mit mehreren Wohnsitzen. Für ein zweites Heim sollte keine weitere Abgabe anfallen. Dieser Fall dürfte vor allem bei Menschen in der Einkommensklasse der Richter selbst eintreten und somit tendenziell die betreffen, welche die Zusatzabgabe finanziell am wenigsten hart trifft.

Das Argument der Kläger, es handele sich bei dem Beitrag eigentlich um eine Steuer, die der Bund zu bestimmen hätte und nicht Länderaufgabe sei, ließ das Gericht nicht gelten. Eine Steuer, so die Begründung, werde anders als die Rundfunkgebühr nie zweckgebunden erhoben (Gesamtdeckungsprinzip).

Somit wurde der Rundfunkbeitrag in seiner jetzigen Form in letzter Instanz bis auf die oben genannte Einschränkung bestätigt. Die Richter hoben zudem den Wert der öffentlich rechtlichen Medien als unabhängige und zuverlässige Nachrichtenquelle hervor.

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