Bundesnetzagentur beanstandet Telekom-Option "StreamOn"

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Bundesnetzagentur beanstandet Telekom-Option "StreamOn"

So nicht! Bundesnetzagentur klopft Telekom auf die Finger

[20.12.17] Die Bundesnetzagentur hat die Telekom zu Anpassungen seines Agebotes "StreamOn" verdonnert. Kunden, welche diese Option buchen, können datenintensive Dienste wie Apple Music, YouTube oder Netflix nutzen, ohne dass die transferierten Bytes am Datenlimit des jeweiligen Tarifes knabbern.

Die Behörde sieht zwei Punkte kritisch. Zum einen werden Videos maximal in SD-Qualität übermittelt. Dies verstößt nach Ansicht der Bundesnetzagentur gegen die Netzneutralität. Zum wurde die fehlende StreamOn-Unterstützung beim Datenroaming beanstandet. Die Telekom möchte gegen die erteilten Änderungsauflagen Widerspruch einlegen.

Die naheliegende Ansicht, die teilnehmenden StreamOn-Partner würden hinsichtlich des Datentransfers bevorzugt behandelt, was einen Verstoß gegen die in hierzulande geltende Netzneutralität darstellen würde, teilen die Bonner Beamten nicht. Eine vertretbare Einschätzung, da die Datepakete selbst, abgesehen von der SD-Einschränkung der Videoinhalte, nicht nach Herkunft priorisiert oder anderweitig angepasst werden.

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