[24.04.14] Über die Frage, ob man heruntergeladene Musik-Tracks weiterverkaufen darf, herrscht derzeit große Uneinigkeit. Wie das Portal
Torrentfreak zusammenfasst, ist in den USA vor einigen Wochen in einem Fall gegen die Wiederverkaufsplattform ReDigi zugunsten des Klägers entschieden worden.
In der EU hingegen ist zumindest das Recht zur Weiterveräußerung von Software- und Spiele-Downloads bereits gerichtlich bestätigt worden. Die EU-Kommission hat Anfang des Jahres eine öffentliche Umfrage über eine Neugestaltung des Urheberrechts gestartet. Die
Ergebnisse wurden nur veröffentlicht. Dabei hat die britische Regierung ungewöhnlich klar Stellung für das MP3-Reselling bezogen. Da man physische Musikprodukte weiterverkaufen kann, sollte dies auch für digitale möglich sein. Allerdings müsse sichergestellt werde, dass der Verkäufer keine Kopie behält.
In der Praxis dürfte diese Voraussetzung kaum zu garantieren sein. Und so positioniert sich etwa der internationale Musikindustrie-Verband IFPI klar gegen ein Wiederverkaufsrecht digitaler Musikstücke.