BGH-Urteil erleichtert Copyright-Rechtsverfolgung

Suchworte: Urheberrecht Upload BGH Entscheidung Gewerblich BVMI

BGH-Urteil erleichtert Copyright-Rechtsverfolgung

BVMI-Geschäfstführer Florian Drücke

[15.08.12] Ersteller und Verwerter geistigen Eigentums werden in Zukunft leichter Informationen über Menschen erhalten, die urheberrechtlich geschütztes Material Im Internet hochladen.

Bislang galt bei den Gerichten meist die Voraussetzung, dass der Uploader im gewerblichen Umfang handelt. Die Internet-Provider mussten nur dann den zu den aufgezeichneten IP-Adressen gehörigen Benutzer preisgeben. In der Praxis wurden dadurch nur aktuelle Top-Hits beanstandet.

Der Bundesgerichtshof hat nun in einem Fall, bei dem es um einen Titel das Albums "Alles kann besser werden" von Xavier Naidoo ging, diese Auffassung für falsch erklärt. Die Gewerbsmäßigkeit des Rechtsverletzers ist nach BGH-Ansicht nicht ausschlaggebend.

Florian Drücke vom Bundesverband Musikindustrie (BVMI) sieht den Entscheid positiv. "De facto wird dadurch Rechtsverfolgung auch bei älterem Repertoire ermöglicht", führt der BVMI-Geschäftsführer aus. Nach seiner Ansicht ist jedoch noch jede Menge zu tun. Die Lobby-Organisation setzt sich für ein mehrstufiges Warnhinweis-System aus, wie es in Frankreich bereits praktiziert wird. Bei Internet-Aktivisten stößt diese Idee naturgemäß auf wenig Gegenliebe.

Kommentar schreiben