BGH: CTS Eventim hat illegale Zusatzkosten erhoben

Suchworte: Ticketverkauf CTS Eventim Zusatzgebühren Klage Verbraucherschutz

BGH: CTS Eventim hat illegale Zusatzkosten erhoben

CTS Eventim hat die Schraube der Extra-Gebühren überdreht

[24.08.18] Wer bislang eine Eintrittskarte elektronisch bei CTS Eventim bestellt hat, wurde extra zur Kasse gebeten. Für den "print@home" genannten Service verlangte der Tickehändler 2,50 EUR Zusatzgebühr - obwohl Porto- und Druckkosten dabei für den Anbieter entfallen.

Die Verbraucherschutzzentrale Nordrhein-Westfalen hatte mit ihrer Klage gegen diese unverfroren eingezogenen Entgelte nun vor dem Bundesgerichtshof letztinstanzlich Erfolg. Zuvor hatten bereits das Landgericht und das Oberlandesgericht in Bremen im Sinne der Verbraucherschützer entschieden.

Auch die im Rahmen der AC/DC-Welttournee 2015 erhobenen Kosten für "Premiumversand inkl. Bearbeitungsgebühr" hielt der BGH für nicht rechtens - schließlich kamen die Karten seinerzeit lediglich in einem normal frankierten Briefumschlag bei den Kunden an. Die Verbraucherschützer hat Eventim nun zur Rückzahlung der zu Unrecht erhobenen Beträge aufgefordert.

Kommentar schreiben