BGH: AdBlock Plus darf weiter bezahlt "whitelisten"

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BGH: AdBlock Plus darf weiter bezahlt "whitelisten"

Zankapfel Werbeblocker: ABP-Macher gewinnen vor Gericht

[04.05.18] Werbeblocker im Internet sind bei den Websurfern weiterhin beliebt. Rund 25 Prozent der Webuser in Deutschland haben ein entsprechendes Plugin installiert. Was den Anwender durch weniger störende Anzeigen erfreut, sorgt in der Werbebranche für Sorgenfalten aufgrund verringerter Reklameumsätze.

Besonders in der Kritik steht die Geschäftspolitik der Adblock Plus (ABP)-Macher Eyeo. Die Entsperrung "unaufdringlicher" Anzeigeformate durch die Anti-Reklame-Software kann im Rahmen des "Whitelisting" beantragt werden. Doch die Kölner Entwicklerfirma kassiert dann, zumindestens bei größeren Firmen, 30 Prozent der durch die Freischaltung generierten Werbeeinnahmen.

Betroffene wie der namhafte Axel Springer Verlag sehen hierin erpresserische Mafiamethoden. Der Medienkonzern klagte sich sich daher bereits durch mehrere Instanzen und bekam unlängst vor dem Oberlandesgericht Köln Recht, wo die Richter Eyeo eine aggressive Handlung im Sinne des unlauteren Wettbewerbes attestierten. Der Fall kam vor den Bundesgerichtshof (BGH), der das vorinstanzliche Urteil nun revidierte, berichtet golem.de. Eyeo darf demnach sein Geschäftsmodell in der bisherigen Form weiter betreiben. Entscheidend war für die Richter, dass sich der Kläger gegen ABP auch wehren konnte. Axel Springer erkennt auf seinen Websites, wenn ein Ad Blocker installiert ist und zeigt in dem Falle seine journalistischen Inhalte nicht an.

Der Kläger wird nun Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einreichen. Der Anwalt des Klägers meint einen Eingriff in die Pressefreiheit durch die Werbeblocker ausgemacht zu haben und wird sich darauf berufen, kündigte er an.

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